Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: Juni 2025
1. Vertragliche Bestandteile
Die folgenden schriftlichen Vereinbarungen gelten ausschließlich in der unten aufgeführten Rangfolge:
- Das neueste aktuelle schriftliche Angebot von Axontic.
- Die besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Axontic, wie in Abschnitt 11 aufgeführt.
- Dieser Vertragstext sowie die weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens.
- Die Vergütung richtet sich nach dem neuesten Angebot von Axontic.
2. Verschiedenes (Trennbarkeit)
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder einer Zusatzvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags und der Nebenabreden im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
3. Schriftformerfordernis
Alle Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Spezifizierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Garantien und Vereinbarungen müssen schriftlich niedergelegt werden. Werden diese von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Axontic erklärt, sind sie nur verbindlich, wenn Axontic ihre schriftliche Zustimmung dazu erteilt.
4. Wahl des Rechts
Hinsichtlich aller Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis vereinbaren die Parteien die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
5. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Bremen als Gerichtsstand für alle im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehenden Streitigkeiten vereinbart. Im Falle der Erstellung oder des Verkaufs von Software ist Erfüllungsort der Sitz des Kunden. Erfüllungsort für die Wartung von Software, die Erbringung von Beratungsleistungen oder die Erbringung sonstiger Leistungen ist Bremen.
6. Vertraulichkeit
(1) Axontic verpflichtet sich, über alle vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden Kenntnis erlangt, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch anderweitig zu verwerten. Dies gilt für unberechtigte Dritte, d. h. auch für nicht autorisierte Mitarbeiter sowohl von Axontic als auch des Kunden, es sei denn, die Weitergabe von Informationen ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich. (2) Axontic verpflichtet sich, mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung eingesetzten Mitarbeitern eine inhaltlich identische Regelung zu vereinbaren.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Axontic behält sich das Eigentum und/oder die Nutzungsrechte an der dem Kunden gelieferten Software bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden oder später aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Forderungen vor; bei Zahlung per Scheck oder Wechsel bis zu deren Erfüllung. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. (2) Bei Zahlungsverzug, den der Kunde zu vertreten hat, sowie im Fall einer erheblichen Verletzung von Sorgfalts- oder Sorgerechtspflichten gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Axontic nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Axontic teilt dem Kunden ausdrücklich mit. (3) Macht Axontic seinen Eigentumsvorbehalt geltend, so Das Recht, die Software weiter zu nutzen, erlischt, sofern Axontic den Kunden nicht anders informiert. In diesem Fall müssen alle vom Kunden angefertigten Programmkopien gelöscht werden.
8. Garantiezeiten
Soweit der Kunde Unternehmer/Kaufmann ist, gilt für alle von Axontic hergestellten oder gelieferten Produkte eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Die gleichen Fristen gelten für die Erstellung von Software.
9. Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit Forderungen aus dem Vertragsverhältnis aufrechnen, die von Axontic anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
10. Haftung
1) Soweit in anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Axontic, insbesondere aber bei der Erbringung von Dienstleistungen, nichts anderes vorgesehen ist, gilt Folgendes: (2) Axontic schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern es sich nicht um vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt, die Leben oder Körper betreffen. Entsprechendes gilt für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen von Axontic. (3) Axontic haftet nicht für die Wiederherstellung von Daten, es sei denn, Axontic hat deren Zerstörung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde hat sichergestellt, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbarem Datenmaterial rekonstruiert werden können. (4) Haftungsansprüche verjähren ein Jahr, nachdem sie entstanden sind oder nachdem sie ohne Vorliegen eines zumindest groben Vorliegens hätten bekannt werden können Fahrlässigkeit.
Je nach Einzelfall gelten auch weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), deren Inhalt wir Ihnen auf Anfrage jederzeit zusenden.
info@axontic.com
Axontic GmbH
Buschhöhe 10
28357 Brema
Deutschland